Universität KonstanzExzellenzcluster „Kulturelle Grundlagen von Integration“

Das Recht und seine soziologischen Methoden

4. März 2015

Workshop

Die Hauptprobleme der soziologischen Auseinandersetzung mit dem Recht werden im Bereich der rechtssoziologischen Theoriebildung verortet. Die Frage der empirischen Methoden der Rechtssoziologie findet dabei nur am Rande eine Erwähnung. Und wenn auf sie verwiesen wird, dann überwiegend in einer charakteristischen Form: als schlichte Anwendung des herkömmlichen Methodenarsenals der empirischen Sozialforschung auf Phänomene des Rechts. In den einzelnen empirischen Studien wiederum tritt deutlich zutage, dass sich der Gegenstand Recht keineswegs widerstandslos den Methoden der Sozialforschung fügt.

Rückt man das Recht selbst in den Mittelpunkt der Problematik rechtssoziologischer Methoden, so stellt sich die Frage: Kann sich die Rechtssoziologie tatsächlich so umstandslos aus dem Methodenarsenal der Soziologie bedienen, ohne den Eigensinn des Rechts zu verfehlen? Oder geht es nicht vielmehr darum, sich durch den spezifischen Gegenstand „Recht“ auf methodologischer wie methodischer Ebene herausfordern zu lassen?

Mi–Do, 4.–5. März 2015
Universität Konstanz, Y 310 (Mi) und C 427 (Do)

Organisation

Doris Schweitzer doris.schweitzer[at]uni-konstanz.de


Dateien:
Programm_Rechtssoziologische_Methoden_2015.pdf189 Ki